Temporäre Verkehrsschilder

Die aktuelle RVS 08.31.02 besagt, dass temporäre Verkehrsschilder, wie zum Beispiel Baustellentafeln, von nun an mit einer Kennzeichnung des Herstellers auf der Rückseite der Schilder versehen werde müssen.

Neue RVS 08.31.02 regelt Kennzeichnung

Sicherheit und Qualität spielen im Straßenverkehr und besonders auch bei Ebinger eine wichtige Rolle. Die aktuelle RVS 08.31.02 besagt, dass temporäre Verkehrsschilder, wie zum Beispiel Baustellentafeln, von nun an mit einer Kennzeichnung des Herstellers auf der Rückseite der Schilder versehen werde müssen. Diese Kennzeichnung versichert, dass die Verkehrsschiler den Rückstrahl- und Farbwerten gemäß der gültigen STVO und RVS entsprechen und entsprechend geprüft wurde.

Verlassen Sie sich auf unsere Qualität und unser Knowhow,
Ihr Ebinger Team

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